Prävention – eine Definition:
In der Medizin wird zwischen Primärprävention und Sekundärprävention unterschieden.
In der Primärprävention bemühen wir uns, die Entstehung von Krankheiten frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen zu verhindern (z. B. Erkennen und frühzeitige Behandlung eines Bluthochdruckes zur Verhinderung eines Schlaganfalls).
Die Sekundärprävention beschreibt die fachkompetente Betreuung von Patienten mit dem Ziel, Rezidivereignisse (besipielsweise einen erneuten Herzinfarkt) durch eine optimale medikamentöse Therapie und Veränderung der Lebensführung zu verhindern.
Insbesondere Erkrankungen des Herz- Kreislaufsystems und Krebserkrankungen sind heute in den Focus der Präventivmedizin gerückt. Dies liegt zum einem in dem hohen Stellenwert dieser Erkrankungen in unserer Gesellschaft, zum anderen aber auch in der Möglichkeit, die Disposition zu diesen Erkankungen vorzeitig zu erkennen und den weiteren Verlauf positiv beeinflussen zu können.
In unserer Praxis hat die Prävention von Krankheiten seit Jahren einen hohen Stellenwert. Wir sind insbesondere als Kardiologen, Sport- und Präventivmediziner sowohl mit den Ursachen als auch mit den Folgen kardiovaskulärer Erkankungen vertraut. In die diagnostischen Überlegungnen im Rahmen der Primärprävention fließen eine Vielzahl von Erkenntnissen ein, die durch die Therapie und Beobachtung von Patienten gewonnen und validiert werden können.
Wir betrachten die Präventivmedizin nicht als eine von der Krankenversorgung lösgelöste medizinische Leistung für Gesunde, sondern sehen die Gesundheitsvorsorge als Aufgabe des Arztes, der seine Erkenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit kranken Menschen gewinnt. Nur so ist ein differenzierter und fachlich kompetenter Umgang mit den im Rahmen der Präventivdiagnostik gewonnenen Erkenntnissen möglich.
Kosten für die Untersuchung: Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für einen ausführlichen Gesundheits-Check grundsätzlich nicht. Sie müssen je nach Umfang der Untersuchung mit einer Eigenbeteiligung zwischen 50 und 350 € rechnen. Die Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet. Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie in der Praxis.