Sportmedizin – eine Definition

„Sportmedizin stellt das Bemühen der theoretischen und praktischen Medizin dar, den Einfluss von Bewegung, Training und Sport sowie den von Bewegungsmangel auf den gesunden und kranken Menschen jeder Altersstufe zu analysieren, um die Befunde der Prävention, Therapie und Rehabilitation dem Sporttreibenden dienlich zu machen.“

(Wildor Hollmann 1958 anlässlich der Gründung des Institutes für Kreislaufforschung und Sportmedizin an der Deutschen Sporthochschule Köln)

Die moderne Sportmedizin setzt sich aus den beiden großen Disziplinen Orthopädie (Sporttraumatologie, Sportschäden an Skelett, Muskeln und Gelenken) und Innerer Medizin (Leistungsdiagnostik, Rehabilitation, Sporttauglichkeit) zusammen. Aufgaben der Sportmedizin in einer Internistisch/Kardiologischen Praxis sind in erster Linie Sporttauglichkeitsuntersuchungen, Leistungsdiagnostik, Prävention und Trainingssteuerung und Beratung von Sportlern.

Immer mehr Menschen betreiben Sport. Die eigene körperliche Leistungsfähigkeit ist jedoch vielen Sporttreibenden nicht bekannt. Dabei muten insbesondere „Wiedereinsteiger“, die nach einer Sportpause über mehrere Jahre an frühere Leistungen anknüpfen wollen, ihrem Körper erhebliche Belastungen zu. Erreichen die Leistungen ein Niveau, bei dem die Leistungsfähigkeitsgrenzen überschritten werden, besteht die Gefahr, dass der Körper Schaden nimmt.

Aufgabe des Sportmediziners ist es, im Vorfeld zu beraten, um hier Schäden zu vermeiden oder  zur Heilung bzw. Schadensbegrenzung  beizutragen. Das Hauptbetätigungsfeld des Sportmediziners sind daher die Prävention und Prophylaxe.

Wir als internistische Sportmediziner befassen uns mit den Einflüssen der sportlichen Betätigung auf das Herz-Kreislaufsystem und den Stoffwechsel.

Leistungen in unserer Praxis

  • Sportmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
  • Leistungsdiagnostik
  • Ausstellung von Tauglichkeitsbescheinigungen und Attesten
  • Beratung zu sportartspezifischer Bekleidung und Ausrüstung
  • Spezielle Ernährungsberatung und Beratung zu Nahrungsergänzungsstoffen

Hinweis zur Kostenerstattung:

Die sportmedizinischen Leistungen gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die Leistungen müssen wir Ihnen nach den Gebührensätzen der amtlichen Gebührenordnung für ärztliche Leistungen (GOÄ) in Rechnung stellen. Private Krankenkassen erstatten unter Umständen einen Teil der für die Untersuchungen anfallenden Kosten. Informationen hierzu erhalten Sie in der Praxis.